Für die Dokumententypen Lohnsteueranmeldungen (LSTA) und Lohnsteuerbescheinigung (LSTB) ist es möglich einen Testlauf inkl. Versand an die Clearingstelle zu erzeugen.
Dazu ist folgender Eintrag in der Programmdokumentation bzw. F1-Hilfe von PC00_M01_CTAS - Anmeldedaten zusammenfassen für B2A-Manager und PC00_M01_CTXS - Lohnsteuerdaten zusammenfassen für B2A-Manager zu finden:
Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass Ihnen der Gruppenrahmen Test für die Auswahl der Testarten nur in einem Testsystem zur Verfügung steht. Den Testlauf mit der Übertragung der als Test gekennzeichneten Nutzdatenblöcken an die Clearingstelle können Sie daher nur in einem Testsystem durchführen. Wenn Sie das Ankreuzfeld Testlauf (kein Update) in einem Produktivsystem markieren, wird lediglich ein interner Testlauf erzeugt und ein Testprotokoll erstellt. Es findet jedoch keine Übertragung zum B2A-Manager und der Clearingstelle statt. Ob es sich um ein Testsystem oder Produktivsystem handelt, wird durch die Zuordnung in der Tabelle T000 bestimmt. Durch die Konstante MODE in der Konstantentabelle T50BK kann diese Zuordnung jedoch übersteuert werden.
- Ist einen Testlauf inkl. Versand an die Clearingstelle auch für die anderen Dokumententypen (GKV, SV, EEL, BV, ...) möglich?
Konkret geht es um folgende Dokumententypen:- BNA (Beitragsnachweis)
- OAAG (Erstattungsverfahren für Arbeitgeberaufwendungen)
- OBVB (Berufsständische Versorgung)
- OEEL (Entgeltersatzleistungen)
- DEUV (DEÜV Meldung)
- E2AN (ELStAM: Anmeldung)
- E2AB (ELStAM: Abmeldung)
- Ist sichergestellt, dass die Clearingstelle die Meldungen nicht fälschlicherweise als Echtmeldungen interpretiert? Gibt es hierzu eine schriftliche Information?
Da in der Tabelle T50BK die Konstante MODE für diverse weitere Dokumententypen vorgesehen ist, vermuten wir stark, dass für die angegeben Dokumententypen in Tabelle T50BK mit der Konstante MODE nicht nur ein Interner Testlauf ohne Versand des Testdokuments möglich ist, sondern auch der Testlauf mit Versand an die Clearingstelle durchgeführt werden kann. Hierzu benötigen wir allerdings eine gesicherte Aussage.
Vielen Dank für jegliche Unterstützung im voraus!